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   BVerwG, 19.03.1976 - VI C 76.75   

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BVerwG, 19.03.1976 - VI C 76.75 (https://dejure.org/1976,999)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.1976 - VI C 76.75 (https://dejure.org/1976,999)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 1976 - VI C 76.75 (https://dejure.org/1976,999)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 04.12.1974 - VI C 234.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 76.75
    Sein Untätigbleiben muß den Wehrpflichtigen auch nicht in gleichem Maße belasten wie ein aktives Handeln (vgl. Urteile vom 4. Dezember 1974 - BVerwG VI C 234.73 - und vom 5. November 1975 - BVerwG VI C 72.74 -).

    Das aber steht dem Richter in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht zu (vgl. Urteile vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 61.68 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 29] und vom 4. Dezember 1974 - BVerwG VI C 234.73 - und - BVerwG VI C 50.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 83]).

    Im Einzelfall kann allerdings die Art und Weise, in der der Wehrpflichtige der Fragestellung begegnet und sich für ein Unterlassen entscheidet, gegen eine Gewissensnot sprechen (vgl. Urteil vom 4. Dezember 1974 - BVerwG VI C 234.73 -).

  • BVerwG, 02.07.1975 - VI CB 67.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 76.75
    Dabei wird zu beachten sein, daß die geistige Auseinandersetzung des Wehrpflichtigen mit der Problematik der Kriegsdienstverweigerung zwar ein sehr wichtiger und je nach den Umständen entscheidender, aber nicht notwendig der einzige Anhaltspunkt ist, aufgrund dessen Schlüsse für oder gegen das Vorliegen einer Gewissensentscheidung gezogen werden können (vgl. Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI CB 67.74 -).

    Dabei kann auch ein karitatives Engagement als Beweisanzeichen in Betracht kommen und Aufschluß zwar nicht unmittelbar über das Vorliegen einer durch Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG geschützten Gewissensentscheidung geben, wohl aber über die Ernsthaftigkeit, mit der der Wehrpflichtige seinen sittlichen Maßstäben folgt (vgl. Urteile vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 37.74 - und - BVerwG VI CB 67.74 -).

  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 76.75
    Ist dies der Fall, so ist jedoch nicht die zur Lösung der Notlage gewählte Alternative von Bedeutung, sondern die Motivation, die den Wehrpflichtigen zu seiner Entscheidung veranlaßt (vgl. BVerwGE 39, 269 [272]; 44, 313 [318]; Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG VI C 158.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 84]) Je nach der Persönlichkeit des Wehrpflichtigen kann gerade das Fehlen der Bereitschaft zur Abwehr eines Angreifers mit potentieller Tötungsfolge ein Beweisanzeichen für eine Gewissensentscheidung darstellen (vgl. Urteil vom 31. Mai 1974 - BVerwG VI C 99.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 73]).
  • BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 95.70

    Voraussetzungen einer durch das Grundgesetz (GG) geschützten

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 76.75
    Ist dies der Fall, so ist jedoch nicht die zur Lösung der Notlage gewählte Alternative von Bedeutung, sondern die Motivation, die den Wehrpflichtigen zu seiner Entscheidung veranlaßt (vgl. BVerwGE 39, 269 [272]; 44, 313 [318]; Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG VI C 158.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 84]) Je nach der Persönlichkeit des Wehrpflichtigen kann gerade das Fehlen der Bereitschaft zur Abwehr eines Angreifers mit potentieller Tötungsfolge ein Beweisanzeichen für eine Gewissensentscheidung darstellen (vgl. Urteil vom 31. Mai 1974 - BVerwG VI C 99.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 73]).
  • BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 61.68

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Entscheidung über

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 76.75
    Das aber steht dem Richter in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht zu (vgl. Urteile vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 61.68 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 29] und vom 4. Dezember 1974 - BVerwG VI C 234.73 - und - BVerwG VI C 50.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 83]).
  • BVerwG, 23.03.1973 - VI C 105.73
    Auszug aus BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 76.75
    Nach Maßgabe des § 137 Abs. 3 in Verbindung mit § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO, § 34 Abs. 2 Satz 2 und 3 WPflG ist das Revisionsgericht nicht auf die Überprüfung der geltend gemachten Verfahrensfehler beschränkt (vgl. Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 105.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 47] und vom 24. Oktober 1973 - BVerwG VI C 126.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 22]).
  • BVerwG, 22.11.1974 - VI C 247.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 76.75
    In Betracht kommen etwa auch die persönliche Entwicklung des Wehrpflichtigen, die Einflüsse, denen er ausgesetzt war, und sein bisheriges Verhalten (vgl. Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 247.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 80]).
  • BVerwG, 14.10.1971 - VIII C 116.69

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen -

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 76.75
    Dies gilt etwa für die Begründung, mit der das Verwaltungsgericht eine Orientierung des Klägers an den Kategorien von "Gut" und "Böse" verneint, die eine Gewissensentscheidung ausmacht (vgl. BVerwGE 38, 358 [359]).
  • BVerwG, 13.12.1974 - VI C 158.73

    Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 76.75
    Ist dies der Fall, so ist jedoch nicht die zur Lösung der Notlage gewählte Alternative von Bedeutung, sondern die Motivation, die den Wehrpflichtigen zu seiner Entscheidung veranlaßt (vgl. BVerwGE 39, 269 [272]; 44, 313 [318]; Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG VI C 158.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 84]) Je nach der Persönlichkeit des Wehrpflichtigen kann gerade das Fehlen der Bereitschaft zur Abwehr eines Angreifers mit potentieller Tötungsfolge ein Beweisanzeichen für eine Gewissensentscheidung darstellen (vgl. Urteil vom 31. Mai 1974 - BVerwG VI C 99.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 73]).
  • BVerwG, 04.12.1974 - VI C 50.74

    Gewissensentscheidung als Voraussetzung einer Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 76.75
    Das aber steht dem Richter in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht zu (vgl. Urteile vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 61.68 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 29] und vom 4. Dezember 1974 - BVerwG VI C 234.73 - und - BVerwG VI C 50.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 83]).
  • BVerwG, 24.10.1973 - VI C 126.73

    Recht der Kriegsdienstverweigerung - Materielle Beweislast des

  • BVerwG, 05.11.1975 - VI C 72.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine

  • BVerwG, 24.10.1973 - VI C 101.73

    Relevanz eines hohen Wahrscheinlichkeitsgrades für die Anerkennung der

  • BVerwG, 18.03.1975 - VI CB 128.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Aufgabe der absoluten Achtung

  • BVerwG, 31.05.1974 - VI C 99.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 37.74

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

  • BVerwG, 06.08.1975 - 6 B 18.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels

  • BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 17.76

    Maßstäbe für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Kriegsdienstverweigerung

    Dabei kann auch ein soziales Engagement als Beweisanzeichen in Betracht kommen und Aufklärung zwar nicht unmittelbar über das Vorliegen einer durch Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG, § 25 Satz 1 WPflG geschützten Gewissensentscheidung geben, wohl aber über die Ernsthaftigkeit, mit der der Wehrpflichtige seinen sittlichen Maßstäben folgt (vgl. dazu Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG VI C 76.75 -); hier wird mithin auf die vorgetragenen Bemühungen des Klägers um die gesellschaftlichen Ursachen körperlicher Beschwerden sowie auf die trotz der Belastung durch das Staatsexamen durchgeführte Medikamentensammlung für Vietnam einzugehen sein.
  • BVerwG, 06.11.1987 - 6 B 23.87

    Darlegung einer Abweichung - Kriegsdienstverweigerung - Nothilfeähnliche

    Gleichermaßen nicht einschlägig ist das vom Kläger angeführte Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 76.75 -.
  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 19.76

    Begründungspflicht beim Urteilsspruch - Anforderungen an die Begründung im

    Solche Tätigkeit kann als positives Beweisanzeichen in Betracht kommen und Aufschluß zwar nicht unmittelbar über das Vorliegen einer Gewissensentscheidung geben, wohl aber über die Ernsthaftigkeit, mit der der Wehrpflichtige seinen sittlichen Maßstäben folgt (dazu Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG VI C 76.75 -).
  • BVerwG, 06.09.1979 - 6 C 32.79

    Verfahrensrevision im Wehrpflichtrecht - Unwiderrufliche Beendigung des

    Nach Maßgabe des § 137 Abs. 3 in Verbindung mit § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO, § 34 Abs. 2 Satz 2 und 3 WPflG ist das Revisionsgericht nicht auf die Überprüfung der geltend gemachten Verfahrensmängel beschränkt, und zwar ohne Rücksicht darauf, daß die Beklagte davon abgesehen hat, gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde einzulegen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG 6 C 105.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 47], vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 126.73 - [Buchholz 448.0 § 34 VPflG Nr. 22] und vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 76.75 -).
  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 1.76

    Feststellung einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe -

    Solche Tätigkeit kann als positives Beweisanzeichen in Betracht kommen und Aufschluß zwar nicht unmittelbar über das Vorliegen einer Gewissensentscheidung geben, wohl aber über die Ernsthaftigkeit, mit der der Wehrpflichtige seinen sittlichen Maßstäben folgt (dazu Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG VI C 76.75 -).
  • BVerwG, 13.09.1979 - 6 C 31.79

    Fortsetzung der nach Inkrafttreten des vom Bundesverfassungsgericht für nichtig

    Nach Maßgabe des § 137 Abs. 3 in Verbindung mit § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO, § 34 Abs. 2 Satz 2 und 3 WPflG ist das Revisionsgericht nicht auf die Überprüfung der geltend gemachten Verfahrensmängel beschränkt, und zwar ohne Rücksicht darauf, daß die Beklagte davon abgesehen hat, gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde einzulegen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG 6 C 105.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 47], vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 126.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 22] und vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 76.75 -).
  • BVerwG, 06.09.1979 - 6 C 39.79

    Verfahrenrevision im Wehrpflichtrecht - Unwiderrufliche Beendigung des

    Nach Maßgabe des § 137 Abs. 3 in Verbindung mit § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO, § 34 Abs. 2 Satz 2 und 3 WPflG ist das Revisionsgericht nicht auf die Überprüfung der geltend gemachten Verfahrensmängel beschränkt, und zwar ohne Rücksicht darauf, daß die Beklagte davon abgesehen hat, gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde einzulegen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG 6 C 105.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG. Nr. 47], vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 126.73 - [Buchholz 448.0 § 34 VPflG Nr. 22] und vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 76.75 -).
  • BVerwG, 23.08.1979 - 6 C 33.79

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach Inkrafttreten des

    Nach Maßgabe des § 137 Abs. 3 in Verbindung mit § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO, § 34 Abs. 2 Satz 2 und 3 WPflG ist das Revisionsgericht nicht auf die Überprüfung der geltend gemachten Verfahrensmängel beschränkt, und zwar ohne Rücksicht darauf, daß die Beklagte davon abgesehen hat, gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde einzulegen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteile vom 23. März 1973 - BVerwG 6 C 105.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 47], vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 126.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 22] und vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 76.75 -).
  • BVerwG, 13.01.1987 - 6 CB 122.83

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels

    Das vom Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 76.75 - betrifft ebenso wie das von der Beschwerde zusätzlich angeführte Urteil vom 7. November 1973 - BVerwG 6 C 24.73 - einen anderen Sachverhalt, nämlich die zwangsläufige Gewissensbelastung des Wehrpflichtigen in einer zugespitzten Konfliktsituation, in der sein Verhalten, gleichgültig, ob er sich zum Einschreiten gegen den Angreifer oder aber zum Nichteinschreiten entschließt, unausweichlich zum Tod eines Menschen führt; eben deshalb ist das Verwaltungsgericht mit seiner einen anderen Sachverhalt betreffenden Rechtsauffassung nicht von diesem Urteil abgewichen.
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